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Woche 3 / 52 8 Min. Lesezeit

Was die Souveränitäts-Stufen messen und was nicht

Kernfrage

Kann überhaupt ein Anbieter die volle Cloud-Souveränität erreichen, und wie belastbar ist eine hohe SEAL-Einstufung?

In Woche 2 habe ich die souveränen Angebote von AWS, Microsoft und Google eingeordnet und bin bei SEAL-1 und SEAL-2 gelandet, weil die Bindung an die US-Muttergesellschaft bleibt. Offen blieb, ob eine europäische Cloud die höheren Stufen erreicht. Zuerst gehe ich durch, wie das Cloud Sovereignty Framework eine solche Einstufung überhaupt zustande bringt. Danach lässt sich beurteilen, wer wie weit kommt. In meinen Projekten erlebe ich derzeit, dass eine hohe Stufe auf einer Folie schnell für bare Münze genommen wird, und das führt in die Irre.

Wie das Framework eine Einstufung bildet

Das Framework arbeitet auf zwei Ebenen. Zuerst bewertet es ein Angebot anhand von acht Souveränitätszielen, den SOV-Objectives. Dazu gehört die Rechtsordnung, unter welcher der Anbieter steht. Auch die Lieferkette der eingesetzten Technik zählt dazu und die Sicherheit im laufenden Betrieb. Aus diesen acht Einzelbewertungen wird am Ende eine der fünf SEAL-Stufen. SEAL-0 bedeutet keine Souveränität, SEAL-4 volle EU-Kontrolle ohne kritische Abhängigkeiten außerhalb der Union.

Wichtig ist, wie das Framework aus den acht Zielen die Gesamtstufe bildet. Es zählt nicht den Durchschnitt, sondern das schwächste Glied. Ein Angebot erreicht nur die Stufe, die sein schlechtestes Souveränitätsziel zulässt. Ein einziger ungelöster Punkt deckelt damit das gesamte Ergebnis.

Vom Framework zu trennen ist der Cloud and AI Development Act, den die Kommission im Juni 2026 vorgeschlagen hat. Er soll verbindliche Souveränitätsstufen ins Gesetz schreiben. Das Cloud Sovereignty Framework hat diese Bindung nicht, es ordnet allein die Beschaffung der Kommission. Für diesen Text bleibe ich beim Framework, weil daran schon sichtbar wird, woran die Einstufung hängt.

Wo die beiden Lager scheitern

Wende ich das Prinzip des schwächsten Glieds an, dann kommt keine der beiden Seiten ganz nach oben. Die US-Hyperscaler scheitern an der Rechtsordnung. Ihre souveränen Ableger können die Datenresidenz und den Betrieb durch europäisches Personal weit treiben, aber solange der Mutterkonzern dem US-Recht untersteht, bleibt das Souveränitätsziel zur Jurisdiktion ungelöst. Mehr als SEAL-3 ist damit nicht drin, und diese Stufe erreichen sie nur, wenn die souveränen Modelle auch so betrieben werden, wie sie auf dem Papier stehen.

Die europäischen Anbieter haben das umgekehrte Problem. Bei der Rechtsordnung sind sie von Haus aus souverän. Ihre Schwäche liegt in der Lieferkette. Speicher-Chips und Prozessoren fertigen zum Teil auch europäische Unternehmen. Bei den anspruchsvollsten Bauteilen, etwa schnellem Speicher und den Beschleunigern für KI, hängen sie aber an US-amerikanischen und asiatischen Konzernen. Dieses eine Ziel, die Unabhängigkeit bei kritischer Technik, halten sie heute nicht, und damit erreichen auch sie SEAL-4 nicht.

Am Ende steht ein Gleichstand, den niemand wollte. Die US-Anbieter kommen bis SEAL-3, gebremst von der Jurisdiktion. Die europäischen Anbieter scheitern an der Lieferkette. SEAL-4, die volle Souveränität, bleibt vorerst eine leere Stufe.

Warum eine hohe Einstufung wenig sagt

Der für mich wichtigste Punkt dieser Woche betrifft die Gewichtung der acht Ziele. Die SEAL-Stufe ist die eine Kennzahl. Für eine Ausschreibung wird zusätzlich bepunktet, wie gut ein Angebot die Ziele erfüllt, und dabei zählt nicht jedes gleich viel. Ausgerechnet die Ziele, an denen die US-Hyperscaler scheitern, also die Rechtsordnung, die Sicherheit und die Umweltbilanz, sind gering gewichtet, teils mit zehn, teils mit fünf Prozent. Ein Anbieter kann bei der Jurisdiktion schwach sein und über die anderen Ziele trotzdem eine gute Gesamtpunktzahl holen.

Sichtbar wurde das im ersten großen Vergabeverfahren, das die Kommission im April 2026 nach dem Framework ausgeschrieben hat. Die meisten Bieter landeten bei SEAL-3. Wer die höchste Stufe ohnehin nicht erreichen kann, muss die niedrige Gewichtung der kritischen Ziele nur ausnutzen, und schon steht eine ordentliche Zahl auf dem Papier. Für dieses Muster hat sich der Begriff „Sovereign Washing” eingebürgert. Meiner Meinung nach ist eine SEAL-Stufe ohne den Blick darauf, welches Ziel gerissen wurde, keine belastbare Aussage.

Der Zugriff ist keine Hypothese mehr

In Woche 2 hatte ich die jurisdiktionelle Frage noch als offenen, juristisch ungetesteten Fall behandelt. Ein Vorfall aus dem Februar 2025 hat sie für mich aus dem Hypothetischen geholt. Mit der Executive Order 14203 hat die US-Regierung Sanktionen gegen Mitarbeitende des Internationalen Strafgerichtshofs verhängt, die an den Haftbefehlen gegen Benjamin Netanjahu beteiligt waren. Betroffen war unter anderem die Richterin Beti Hohler aus Slowenien, also eine EU-Bürgerin.

Die Folgen zeigten, wie weit der Hebel über US-Dienste reicht. Eine europäische Bank kündigte ihr Konto, ihre Kreditkarten wurden innerhalb eines Tages gesperrt, und ihre Apple-ID sowie Konten bei US-Plattformen wie Amazon und Airbnb wurden blockiert. Kein Gericht in Europa hatte das angeordnet. Ausgelöst hat es eine Anweisung aus den USA, der sich die beteiligten Unternehmen gefügt haben.

Für Cloud-Daten ist mir kein Fall bekannt, in dem ein US-Anbieter Kundendaten aus einer EU-Region an US-Behörden herausgegeben hätte. Das Risiko lässt sich trotzdem einordnen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit halte ich für niedrig. Der mögliche Schaden ist dafür hoch, und bemerken würde ich einen solchen Zugriff wegen der begleitenden Verschwiegenheitsanordnung vermutlich gar nicht. Der Fall Hohler zeigt, dass die US-Regierung diesen Hebel benutzt, wenn sie ihn für nötig hält. Dass ein vergleichbarer Zugriff über einen Cloud-Anbieter ausbleibt, darauf würde ich mich nicht verlassen.

Was für Institute daraus folgt

Für die Praxis bedeutet das keinen pauschalen Verzicht auf US-Dienste. Der bessere Weg ist, den Schutzbedarf einer Anwendung zu bestimmen und die Wahl des Anbieters daran zu koppeln. Viele Verantwortliche, mit denen ich spreche, denken noch in einem Entweder-oder und entscheiden sich pauschal für oder gegen die großen Anbieter. Sinnvoller ist eine Abstufung nach dem Schutzbedarf, bei der ein unkritischer Workload eine andere Absicherung bekommt als besonders schützenswerte Daten. Der Mehraufwand dafür ist real, und ich vermute, dass ihn viele Häuser bisher scheuen.

Bei meinen Banken-Kunden merke ich, dass sich gerade etwas bewegt. Sie suchen inzwischen aktiv nach europäischen Alternativen, auch getrieben davon, dass die Grundlage für den transatlantischen Datenverkehr derzeit geprüft wird. Für einen Teil der Anwendungen, vor allem bei Software abseits der reinen Infrastruktur, sind solche Alternativen leichter einzuführen, als es die Debatte um große Rechenzentren vermuten lässt.

Ausblick

Offen bleibt die juristische Kernfrage aus Woche 2 weiter, nämlich ob eine US-Muttergesellschaft ihre europäische Tochter tatsächlich zu einer Handlung zwingen kann und ob europäische Gerichte dem etwas entgegensetzen. Der Fall Hohler betrifft Sanktionen gegen Personen, nicht die Herausgabe von Cloud-Daten, und die Übertragung auf diesen Fall ist noch nicht durch die Instanzen gegangen. Auch die Grundlage für den Datentransfer in die USA wird geprüft und ist nicht gekippt, und angekündigte Klagen brauchen erfahrungsgemäß zwei bis drei Jahre. In den kommenden Wochen sehe ich mir die europäischen Alternativen genauer an, und ich weite den Blick über die Cloud hinaus auf den übrigen IT-Stack, etwa die Office-Suiten und die Zusammenarbeit im Team. Diese Fragen nehme ich mit ins Dossier souveräne Cloud.

Quellen

  1. EU-Kommission — Cloud Sovereignty Framework, Version 1.2.1 (Okt. 2025)
  2. EU-Kommission — Commission advances cloud sovereignty through strategic procurement (17.04.2026)
  3. US Congress — CLOUD Act (H.R. 4943)
  4. Verfassungsblog — Die Sanktionierung des Rechts