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Dossiers · A.7

Krypto & tokenisierte Assets

MiCA in der Praxis, das Stablecoin-Regime und die Frage, ob Banken zu Krypto-Verwahrern werden.

Stand: 13. Juli 2026

Leitfragen

  • Positionieren sich Banken als Krypto-Verwahrer?
  • Bedrohen Dollar-Stablecoins die europäische Zahlungsverkehrssouveränität?

Worum geht es

Die Markets in Crypto-Assets Regulation schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Kryptowerte: Lizenzpflicht für Dienstleister, ein eigenes Regime für Stablecoins und klare Aufsichtszuständigkeiten. Daneben stehen tokenisierte Einlagen, tokenisierte Wertpapiere, das DLT-Pilotregime und in Deutschland das eWpG.

Warum ist es relevant

Für Banken eröffnet sich ein Feld zwischen Verwahrung, Emission und Zahlungsverkehr. Tokenisierte Einlagen konkurrieren mit Stablecoins und perspektivisch mit dem digitalen Euro. Und Dollar-Stablecoins werfen eine strategische Frage auf, die über Compliance hinausreicht: die der monetären und zahlungsverkehrlichen Souveränität Europas.

Aktueller Stand

Mit dem Ende der Übergangsfristen zum 1. Juli 2026 gilt die MiCA-Lizenzpflicht vollständig; die Lizenzlandschaft sortiert sich neu. Das Dossier verfolgt, wie sich Institute positionieren — als Verwahrer, als Emittenten tokenisierter Einlagen oder als Beobachter — und wie sich das Verhältnis von Stablecoins, tokenisierten Einlagen und digitalem Euro entwickelt.

Quellen

Wichtige Termine

  1. MiCA: Ende der Übergangsfristen wirksam

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Änderungshistorie

  • Dossier angelegt (Gerüst zum Projektstart).