Dossiers · A.7
Krypto & tokenisierte Assets
MiCA in der Praxis, das Stablecoin-Regime und die Frage, ob Banken zu Krypto-Verwahrern werden.
Leitfragen
- Positionieren sich Banken als Krypto-Verwahrer?
- Bedrohen Dollar-Stablecoins die europäische Zahlungsverkehrssouveränität?
Worum geht es
Die Markets in Crypto-Assets Regulation schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Kryptowerte: Lizenzpflicht für Dienstleister, ein eigenes Regime für Stablecoins und klare Aufsichtszuständigkeiten. Daneben stehen tokenisierte Einlagen, tokenisierte Wertpapiere, das DLT-Pilotregime und in Deutschland das eWpG.
Warum ist es relevant
Für Banken eröffnet sich ein Feld zwischen Verwahrung, Emission und Zahlungsverkehr. Tokenisierte Einlagen konkurrieren mit Stablecoins und perspektivisch mit dem digitalen Euro. Und Dollar-Stablecoins werfen eine strategische Frage auf, die über Compliance hinausreicht: die der monetären und zahlungsverkehrlichen Souveränität Europas.
Aktueller Stand
Mit dem Ende der Übergangsfristen zum 1. Juli 2026 gilt die MiCA-Lizenzpflicht vollständig; die Lizenzlandschaft sortiert sich neu. Das Dossier verfolgt, wie sich Institute positionieren — als Verwahrer, als Emittenten tokenisierter Einlagen oder als Beobachter — und wie sich das Verhältnis von Stablecoins, tokenisierten Einlagen und digitalem Euro entwickelt.
Quellen
Wichtige Termine
- MiCA: Ende der Übergangsfristen wirksam
Verknüpfte Journal-Posts
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Änderungshistorie
- Dossier angelegt (Gerüst zum Projektstart).