Dossiers · A.2
EU AI Act im Bankenkontext
Der Stufenplan des AI Act, die Verschiebungen durch den Digital Omnibus 2026 und was Hochrisiko-KI für Kreditscoring und Betrugsprävention bedeutet.
Leitfragen
- Wer beaufsichtigt KI in Banken, die Marktüberwachung oder die Finanzaufsicht?
- Was bedeutet die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten praktisch?
Worum geht es
Der EU AI Act reguliert KI-Systeme risikobasiert und wird gestaffelt wirksam. Verbotene Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025, die Pflichten für Basismodelle (GPAI) seit August 2025. Für Banken zählt vor allem die Kategorie der Hochrisiko-KI, zu der insbesondere die Kreditwürdigkeitsprüfung gehört.
Warum ist es relevant
Kreditscoring, Betrugsprävention und zunehmend generative KI berühren regulierte Kernprozesse. Der AI Act legt sich dabei über das bestehende Bankaufsichtsrecht: Institute müssen KI-Governance, Modellrisikomanagement und Dokumentation so aufstellen, dass sie sowohl den Erwartungen von BaFin und EZB als auch den Anforderungen des AI Act genügen.
Aktueller Stand
Der Digital Omnibus 2026 hat den Zeitplan spürbar verschoben: Die Hochrisiko-Pflichten nach Annex III greifen nun erst zum 2. Dezember 2027. Transparenz- und Registrierungspflichten sowie das Governance- und Sanktionsregime treten dagegen bereits im August 2026 in Kraft. Für eingebettete KI in regulierten Produkten (Annex I) gilt August 2028.
Die Verschiebung verschafft Zeit, an der Richtung ändert sie aber nichts. Offen ist die Zuständigkeitsfrage: Greift bei KI in Banken die Marktüberwachung des AI Act oder die Finanzaufsicht? Das Zusammenspiel wird das Dossier fortlaufend nachzeichnen.
Quellen
Wichtige Termine
- AI Act: Verbote & KI-Kompetenz wirksam
- AI Act: GPAI-Pflichten wirksam
- AI Act: Transparenz & Governance wirksam
- AI Act: Hochrisiko (Annex III) anstehend
- AI Act: Hochrisiko (Annex I) anstehend
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Änderungshistorie
- Dossier angelegt (Gerüst zum Projektstart).